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Photovoltaik Freiflächenanlagen

Konventionelle Photovoltaik Freiflächenanlagen zur Diversifikation der Landwirtschaft
Photovoltaik Freiflächenanlagen
Photovoltaikanlage Luftaufnahme Landschaft
Solarpark Thuengen Vogelperspektive
PVA Feld

Mit einer Photovoltaik Freiflächenanlage (PVA) profitieren Sie als Landeigentümer von attraktiven Erlösen aus dem „Stromanbau“ und der Diversifikation Ihrer Flächenerträge

Eine Freiflächenphotovoltaikanlage ist nicht auf einem Gebäude oder an einer Fassade, sondern ebenerdig auf einer freien Fläche aufgestellt.

Freier Stromverkauf vs. EEG-Vergütung

EEG-Vergütung

Eine Einspeisevergütung gemäß EEG sichert dem Betreiber einer förderfähigen PVA eine feste Vergütung für 20 Jahre pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit auch höhere Erlöse über die Direktvermarktung zu erzielen, wenn der erzeugte Strom zu höheren als den zugesagten Preisen an der Strombörse oder direkt an einen Stromabnehmer verkauft werden kann.

Freier Stromverkauf

PVA auf nicht förderfähigen Freiflächen erhalten keine EEG-Vergütung. Dafür sind die Anlagen aber auch nicht an die Flächenkulissen und Größenbegrenzung des EEG gebunden. Daher sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich geeignet und es gibt keine Größenbeschränkung in der Nennleistung für den erzeugten Strom. 

Der Strom wird frei am Markt verkauft, z.B. über die Strombörse oder über langfristige Stromabnahmeverträge, sog. Power Purchase Agreements (PPA). Im Vergleich zu den schwankenden Strompreisen über die Strombörse erhalten Sie bei einem PPA einen Festpreis über die gesamte Vertragslaufzeit.

Das Risiko für eine sog. PPA-PVA wird dadurch verringert und das Vertrauen in sicherere Stromzahlungen erhöht. Schließlich muss auch der Erlös aus dem freien Stromverkauf die Investitionskosten verlässlich ausgleichen und das Projekt rentabel und kreditfähig machen.

Auch die sog. Agri-PV stellt eine innovative und spezielle Form der PV-Freiflächenanlagen dar, für die das hier beschriebene genauso gilt.

Florian Maack
Experte für Photovoltaik Freiflächenanlagen
Ziele

Nachaltige und kostengünstige Stromerzeugung mit Photovoltaik Freiflächenanlagen soll forciert werden

Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung, aber auch zur Energieunabhängigkeit Deutschlands, ist u.a. ein deutlicher naturverträglicher Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik erforderlich.

Die Stromerzeugung über PVA ist nicht nur nachhaltig, sondern auch sehr kostengünstig im Vergleich zu den Methoden mit Ausstoß von CO2, weshalb die Regierung den künftigen Photovoltaik-Zubau noch beschleunigen wollen.

Förderfähig nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind PVA nun auch auf vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen im Abstand von 500 Metern zu Autobahnen und Schienenwegen.

Verstärkt sollen auch PVA in sogenannten landwirtschaftlich „benachteiligten Gebieten“ nach dem EEG förderfähig sein. Diese Flächen wurden aufgrund neuer EU-Kriterien erweitert und durch die Bundesländer angepasst und veröffentlicht. Die neue Flächenkulisse umfasst ca. 9 % mehr Fläche im Vergleich zu vorher.

Außerdem sollen landwirtschaftlich genutzte entwässerte Moorböden als neue Flächenkategorie im EEG aufgenommen werden, sofern sie wieder vernässt werden und so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Stromerzeugung leisten.

BAUGB: Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne B-Plan

Seit dem 1. Januar 2023 greift schließlich auch noch eine neue Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich. PVA längs von Autobahnen oder mehrgleisigen Bahnschienen sind nun in einem 200 m Streifen um die Fahrbahnkante privilegiert, d.h. vom Erfordernis eines Bebauungsplans grundsätzlich ausgenommen. Das Genehmigungsverfahren wird also deutlich einfacher. 

Lösung

Flächenknappheit durch Photovoltaik verbessern

Der Freiflächen-Photovoltaikmarkt wächst stark und der Trend geht zu größeren Projekten. Gründe hierfür sind Skaleneffekte und die verbesserte Effizienz der Anlagen. So kann heute auf der gleichen Fläche mit leistungsstärkeren Modulen deutlich mehr Ertrag generiert werden als bei einem vergleichbaren Projekt vor einigen Jahren.

Ein häufig genannter Kritikpunkt ist die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen hierfür und dass diese Flächen fehlen würden für den Nahrungsmittelanbau. Hierzu sollte man folgendes berücksichtigen. 

Allein durch die Nutzung von Dächern und Konversionsflächen sind die Klimaschutzziele nicht erreichbar.

Ca. 14 % der Agrarflächen in Deutschland werden für den Anbau von Energiepflanzen genutzt wie z.B. Mais zur Energiegewinnung in Biogasanlagen. Dies entspricht rd. 2,4 Mio. ha der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche von rd. 16,7 Mio. ha (Im Jahr 2000 betrug der Anteil noch rund 2 %).

Verschiedene Studien zeigen, dass Solarenergie der Anbaubiomasse⁠ in der Flächeneffizienz um ein Vielfaches überlegen sind. Aufgrund des enormen Flächenbedarfs kann die Anbaubiomasse rein rechnerisch nur sehr gering zur Energieversorgung beitragen, denn die Stromerzeugung auf 1 ha Photovoltaikfläche entspricht der Stromerzeugung durch Biogasanlagen auf 30-40 ha für den Anbau von Energiepflanzen.

Im Hinblick auf die weitere Entwicklung im Bereich Biomasse zeigt sich die Bundesregierung daher verhalten.

Es ist zu erwarten, dass ein großer Teil der Biogasanlagen wirtschaftlich nicht weiterbetrieben werden können, sobald sie aus der 20-jährigen EEG-Förderung rausfallen, während PVA ohne Subventionen rein marktwirtschaftlich betrieben werden können.

Landwirtschaftliche Fläche, die zuletzt für den Anbau von Energiepflanzen genutzt wurde, könnte teilweise für den Betrieb durch Photovoltaikanlagen substituiert werden.

Durch die höhere Effizienz würde landwirtschaftliche Fläche für die Nahrungs- und Futtermittelindustrie zurückgewonnen und gleichzeitig die Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut werden.

Selbstverständlich ist auch die Agri-PV ein probates Mittel zum flächenschonendem Ausbau der nachhaltigen Energieerzeuung.

Ergebnis

Diversifizieren Sie Ihre Flächennutzung und werden Sie auch zum Energiewirt!

Konventionelle PVA ist je nach Entfernung zum Netzanschlusspunkt ab einer Gesamtflächengröße von ca. 10 ha wirtschaftlich. Einzelne Teilflächen können kleiner sein und mehrere Flächeneigentümer können sich zusammentun. (1 ha = ca. 1 Megawatt peak).

Je schwächer die landwirtschaftliche Flächenqualität, desto rentabler ist im Umkehrschluss ein PVA-Betrieb.

Akzeptanz wichtig für Genehmigungsfähigkeit

Über die Genehmigung entscheidet die Gemeinde vor Ort. Man sollte sich auf Flächen abseits der Ortskerne oder abgeschirmt durch Waldstücke konzentrieren mit möglichst wenig Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft.

Je schwächer die landwirtschaftliche Flächenqualität, desto genehmigungsfähiger ist sie als PVA-Standort.

Vorteile

Allgemeine Vorteile von Freiflächenphotovoltaikanlagen

  • Risikodiversifizierung und Erlössteigerung für Landeigentümer in der Flächennutzung durch „Stromanbau“ und sofern gewünscht Übernahme der Flächenpflege.

  • Kein Kosten- und Rückbaurisiko für Landeigentümer und Kommune, da der Betreiber alle Kosten des Genehmigungsprozesses trägt und den rückstandskosen Rückbau sicherstellt.

  • Signifikante Einnahmepotenziale für die Kommune durch Beteiligung an den Stromerlösen und Gewerbesteuer sowie Steigerung der Wertschöpfung durch Einbeziehung regionaler Betriebe beim Bau und laufender Betriebsführung.

  • Keine Bodenbearbeitung, Düngung oder Pflanzenschutz für die Dauer des Betriebs von ca. 30 Jahren und steigende Biodiversität.

  • Kostengünstige Energieerzeugung gegen den Klimawandel und für die Energieunabhängigkeit Deutschlands.

F.A.Q.

Finden Sie eine Antwort auf häufig gestellte Fragen

Kein PV-Projekt ist wie das andere. Dennoch gibt es grundsätzliche Fragen, die sich viele an PV interessierte Landeigentümer stellen, die ich hier kurz beantworten möchte. Für individuelle Fragen stehe Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung.
Für wen lohnt Sich eine Photovoltaikanlage?

Grundsätzlich kann sich eine Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen rein wirtschaftlich für die meisten Landeigentümer lohnen. Selbst im Falle besonders ertragreicher Böden oder dem Anbau von hochlukrativen Sonder- oder Dauerkulturen könnte man die Erlöse mit Agri-Photovoltaikanlagen ggf. noch steigern.

Je schwächer aber die landwirtschaftliche Flächenqualität und dementsprechend der Ernteertrag ist, desto rentabler ist im Umkehrschluss ein PVA-Betrieb.

Ist meine Fläche geeignet?

Grundsätzlich sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen geeignet. Es muss keine Vergütung gemäß dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.

Je schwächer die landwirtschaftliche Flächenqualität ist, desto rentabler ist im Umkehrschluss ein PVA-Betrieb. Wichtige Punkte für die Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit der PVA sind u.a.:

  • Lage außerhalb von Schutzgebieten wie z.B. Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete
  • Netzanschlussentfernung an das Stromnetz
  • Verschattungsfreiheit der Fläche
  • Einsehbarkeit der PVA
Wie viel Pacht kann ich mit meiner Fläche verdienen?

Die Höhe der Pacht ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der gesamten Photovoltaikanlage. Fixe Pachtzahlungen betragen ca. 2.000-3.500 EUR/ha pro Jahr, abhängig v.a. von Standortgegebenheiten, Sonneneinstrahlung und Entfernung zum Netzanschluss. Darüber hinaus können Sie vom erfolgreichen Betrieb der PVA profitieren.

Im Wesentlichen sind drei unterschiedliche Konstellationen möglich:

  • Feste Pacht mit jährlicher Steigerung
  • Mindestpacht mit Erfolgsbeteiligung bei überplanmäßigen Stromerlösen
  • Flexible Pachthöhe als fester prozentualer Anteil vom Stromerlös

Je unternehmerischer Sie agieren, desto höher sind die Erlöschancen pro Hektar und liegen somit deutlich über den o.g. Zahlen. Bei eigenständiger Übernahme der Grünpflege können Sie als Dienstleister zusätzliche signifikante Einnahmen generieren. In der Agri-Photovoltaik sind zwar die Erlöspotenziale aus der Verpachtung geringer, aber dafür können Sie den Großteil der Fläche weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaften. Die Erträge hieraus sowie die Prämienzahlungen vereinnahmen weiterhin Sie.

Wie groß muss meine Fläche sein?

Grundsätzlich gilt, je dichter ein Netzanschlusspunkt liegt, desto kleiner kann die Fläche sein. Die Gesamtflächengröße sollte mindestens ca. 10-20 ha betragen. Einzelne Teilflächen können aber kleiner sein und es können sich auch mehrere Flächeneigentümer zur Erreichung einer wirtschaftlichen Gesamtfläche zusammenschließen.

Können sich Landeigentümer zusammenschließen?

Ja, es können sich mehrere Flächeneigentümer zur Erreichung einer wirtschaftlichen Gesamtfläche zusammenschließen. Das ist sogar häufig der Fall. Ich entwickle aktuell verschiedene Projekte mit Landeigentümern deren Zahl von einem bis zu 25 Personen variiert. Grundvoraussetzung bei mehreren Eigentümern ist, dass alle gleich behandelt werden.

Florian Maack

Experte für Photovoltaik Freiflächenanlagen